15 Jahre SE-Service

Ein Artikel aus der Zeitschrift „ego“ aus dem Jahre 2013

Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Wir benutzen technisch notwendige Cookies, um die korrekte Funktion der Webseite verfügbar zu machen. Durch Ihren Besuch werden keine Tracking-, Marketing- und sonstige Cookies erstellt. Lediglich diese Funktion setzt ein Cookie, um zu erkennen, ob Sie diesen Banner bereits bestätigt haben.